Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung? Was beim Ehe-Aus gilt

1. Zugewinngemeinschaft Was ist die Zugewinngemeinschaft? Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der automatisch ab der Eheschließung gilt, sofern die Eheleute nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbaren, § 1363 Abs. 1 BGB. In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehepartner grundsätzlich getrennt. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner das Eigentum an einem eigenem Vermögen, das er … Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung? Was beim Ehe-Aus gilt weiterlesen