Erbvertrag: was muss ich wissen? - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Erbvertrag: was muss ich wissen?

1. Was ist ein Erbvertrag?

In einem Erbvertrag (§§ 1941, 2274 ff. BGB) regelt der Erblasser, wie in einem Testament, seinen letzten Willen. Im Gegensatz zum Testament handelt es sich beim Erbvertrag jedoch um einen gegenseitigen verpflichtenden Vertrag zwischen dem Erblasser und den Erben.

2. Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Das Aufsetzen eines Erbvertrages ist vor allem dann sinnvoll, wenn:

  • mehrere Personen rechtlich verbindlich als Erben eingesetzt werden sollen
  • der Erblasser bestimmte Leistungen im Gegenzug für die Erbeinsetzung erhalten möchte
  • eine genaue Regelung aufgrund von komplizierten Familienstrukturen nötig ist

3. Inhalt eines Erbvertrags

Der Inhalt eines Erbvertrages unterliegt dem individuellen Willen des Erblassers. Dieser kann im Erbvertrag die Erbeinsetzung regeln, aber auch unter welchen Bedingungen und Auflagen dies geschehen soll. Ferner kann ein Erbvertrag konkrete Vermächtnisse, also Geschenke oder Leistungen, an die Erben enthalten.

4. Wie setzt man einen Erbvertrag auf?

Der Erbvertrag bedarf, im Gegensatz zum Testament, der notariellen Beurkundung. Dabei müssen alle Vertragsparteien anwesend sein und den Erbvertrag auch unterschreiben.

5. Ist eine Änderung/Aufhebung des Erbvertrages möglich?

Der Erbvertrag ist grundsätzlich für alle Vertragsparteien bindend. Der Erblasser kann den Vortrag somit nur noch mit Einverständnis seines Vertragspartners ändern oder aufheben, der einseitige Widerruf des Vertrages ist nicht möglich. Die Aufhebung muss notariell beurkundet werden. Der Erblasser kann darüber hinaus auch keine, dem Erbvertrag widersprechende neue Verfügung von Todes wegen, erlassen.

Der Rücktritt vom Erbvertrag ist prinzipiell nur möglich, wenn dies bei Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien vereinbart und schriftlich im Vertrag festgehalten wurde. Etwas Anderes gilt nur bei schweren Verfehlungen des Vertragspartners.

Nach Eintritt des Erbfalls, also dem Tod des Erblassers, ist eine Änderung des Erbvertrags grundsätzlich nicht mehr möglich.

6. Vor- & Nachteile des Erbvertrages

Vorteile:

  • Höhere Verbindlichkeit für Erben als beim Testament: einseitige Änderungen sind nicht möglich
  • Erbschaft kann an Bedingungen geknüpft werden (z.B.: Versorgung bis zum Tod, Grabpflege)
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten: alle Beteiligten wissen vor Eintritt des Erbfalls, was sie erben werden

Nachteile:

  • Hohe Hürden für nachträgliche Änderung oder Widerruf (sowohl für Erblasser als auch für Erben)
  • Bindungswirkung für Erben: problematisch, wenn sich die Umstände des Erblassers oder die der einzelnen Erben ändern
  • Kosten des Notartermins für notarielle Beurkundung

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